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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wie immer im Leben, geht es auch bei der Anmietung eines gewerblichen Gast-Apartments nicht ohne rechtliche Regelungen

 
Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Reservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den so genannten Gastaufnahmevertrag, der wie alle Verträge von beiden Vertragspartner einzuhalten ist.
Nach dem Gesetz und ständiger Rechtssprechung beinhaltet er unter anderem nachstehende Regelungen:
  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Apartment zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist dem Gast Ersatz zu leisten, ausgenommen bei einer zweiten, zeitgleichen Buchung.
  4. Wird die Reservierung, egal aus welchen Gründen, nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast Kosten nach Ziffer 5
  5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme oder Stornierung der vertraglichen Leistung mindestens 15 Tage vor Mietbeginn eine pauschale Entschädigung von 50%, danach oder aber bei vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Mietpreises abzüglich 10 % für nicht erbrachte Leistungen (Nebenkosten) zu zahlen.
  6. Zahlung: Die Zahlung des Mietpreises ist fällig nach Buchung mit 20 % und ist ist spätestens 14 Tage vor Anreise vollständig auf das vom Vermieter genannte Konto vorzunehmen.
  7. Ist die Zahlung des Mietpreises bei Anreise in bar zu zahlen, oder wird eine andere Zahlung vereinbart, entfällt Ziffer 6.
    a) Ist Barzahlung vereinbart, so wird der gesamte Betrag bei Anreise fällig.
  8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Apartment nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben und dem Gast die Entschädigung zu erlassen.
  9. Bis zur anderweitigen Vergebung des Apartments hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  10. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
  11. Der Übernachtungspreis bezieht sich auf das Apartment (1-2 Personen); abweichend hiervon, muss der Preis übereinstimmend vereinbart werden.
    a) Das Apartment darf nur mit der dem Vermieter vereinbarten maximalen Personenzahl belegt werden. Bei einer Überbelegung hat der Vermieter das Recht zur sofortigen Kündigung oder kann eine angemessene Mehrvergütung fordern.
  12. Die Belegung beträgt mindestens 2 und höchstens 21 Übernachtungen; abweichend hiervon, muss die Übernachtungsdauer und der Preis übereinstimmend vereinbart werden, auch Verlängerungen müssen rechtzeitig gemeldet werden und erheben keinen Anspruch auf Erzwingung.
  13. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt in der Regel am Anreisetag der Check-in ab 15.00 Uhr und am Abreisetag der Check-out bis 10.00 Uhr.
  14. Sachbeschädigungen durch den Gast in den Apartments und den Außenanlagen müssen sofort gemeldet und u.U. ersetzt werden.
  15. Der Mitnahme von ungebundenen Gegenständen, sowie das Entfernen insbesondere ortsfester Einrichtungsgegenstände ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter, kann eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
  16. Der Betreiber hat das Recht, jederzeit und ohne Ankündigung, Leistungen und Preise zu ändern oder anzupassen.
  17. Aus Geräten und Anlagen, die unvorhersehbar ausfallen oder deren Betrieb eingeschränkt wurde, können keine Rechte abgeleitet werden, noch kann Schadensersatz verlangt werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn.
Bad Lippspringe, 01.01.2015
Hinweis:
Stellt Gastapartment Anke+Elly von der vorliegenden deutschen AGB eine Übersetzung bereit, erkennt der Nutzer an, dass diese Übersetzung lediglich seiner Information dient und das Vertragsverhältnis zwischen ihm und Gastapartment Anke+Elly, den in deutscher Sprache verfassten Regelungen unterliegt.
Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen der AGB in der übersetzten Sprache, ist die Version in deutscher Sprache rechtsverbindlich.

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